Für die meisten Lehrlinge gibt es die Möglichkeit eine Förderung für die Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung zu bekommen. Wir, die Fachausschüsse der Arbeiterkammer Wien, bei der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier veranstalten jedes Jahr mehr als 100 Kurse um zu helfen, dass alle Lehrlinge ihre Prüfung bestehen. Wir unterstützen dich durch inhaltliche Vorbereitung, Hilfe bei der Finanzierung und Beratung und Coaching im Einzelfall. Hier findest du auch die Infos über die Bestimmungen, wie deine Prüfung abläuft und was da zu beachten ist.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Lehrabschlussprüfung!
Unterstützt wird die Teilnahme von
Der Bund übernimmt die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. € 250,00 (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme – für nach der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG genehmigte Kurse.
Bei einer Wiederholungsprüfung braucht man keine Prüfungstaxen und keine Kosten für Prüfungsmaterial zahlen! (Beim ersten Mal muss der Lehrbetrieb die Kosten übernehmen!)
Wer bekommt eine Förderung?
Lehrlinge/Personen aus Lehrbetrieben, die nach der oben genannten Richtlinie förderbar (keine Ausnahmebetrieben) können die Förderung erhalten.
Lehrlinge von Ausnahmebetrieben sind
Bei arbeitslosen Lehrlingen richtet sich die Förderung nach dem letzten Lehrbetrieb. War dieser keine Ausnahmebetrieb, bekommst du die Förderung.
kann man beantragen?
Beantragt wird die Förderung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Dazu gibt es ein eigenes Formular (für Wien):
www.weisserrabe.at/berufsbildung/foerderungen-lap/
Notwendig für den Antrag:
Belege:
Belege (z.B. Zahlungsbestätigungen) sind im Original oder in Kopie des Originals beizulegen.
Antragsfrist:
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach dem Kurs.
Bei Vorliegen triftiger Gründe kann diese Frist von den Lehrlingsstellen auf maximal sechs Monate erstreckt werden.
Das bedeutet,
Zusatzinfo:
Beträge unter € 30,00 werden nicht ausbezahlt, werden nicht kumuliert und verbleiben im Förderbudget.
Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch.
Was tun, wenn ich keine Förderung bekomme?
Fall du Fragen oder Probleme haben solltest, du deinen Antrag nicht abgeben darfst oder die Förderung nicht bewilligt wird, melde dich rasch bei uns.
Wir können dich beraten und versuchen dir zu helfen.
Für Lehrlinge aus Ausnahmebetrieben haben wir einen Härtefonds für sozial bedürftige Lehrlinge im Bereich:
Adressen und Formulare: