Für die meisten Lehrlinge gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für die Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung zu erhalten. Wir - das gesamte AK Campus-Team - veranstalten jedes Jahr mehr als 100 Kurse mit dem Ziel, euch Lehrlinge beim Bestehen der Prüfung zu helfen. Wir unterstützen euch durch inhaltliche Vorbereitung, Hilfe bei der Finanzierung und Beratung sowie Coaching im Einzelfall. Hier findet ihr auch Infos über die Bestimmungen, wie eure Prüfung abläuft und was zu beachten ist.
Wir wünschen euch viel Erfolg bei eurer Lehrabschlussprüfung!
Unterstützt wird die Teilnahme von
Der Bund übernimmt die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. Euro 300,00 (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme – basierend auf der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG genehmigte Kurse.
Bei einer Wiederholungsprüfung braucht man weder Prüfungstaxen noch Kosten für Prüfungsmaterial zahlen! (Beim ersten Mal muss der Lehrbetrieb die Kosten übernehmen!)
Wer bekommt eine Förderung?
Lehrlinge/Personen aus Lehrbetrieben, die nach der oben genannten Richtlinie förderbar sind (keine Ausnahmebetriebe), können die Förderung erhalten.
Lehrlinge von Ausnahmebetrieben sind
Bei arbeitslosen Lehrlingen richtet sich die Förderung nach dem letzten Lehrbetrieb. War dieser keine Ausnahmebetrieb, bekommst du die Förderung.
Wie kann man beantragen?
Beantragt wird die Förderung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Dazu gibt es ein eigenes Formular (für Wien).
Notwendig für den Antrag:
Belege:
Belege (z.B. Zahlungsbestätigungen) sind im Original oder in Kopie des Originals beizulegen.
Antragsfrist:
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach Beedndigung des Kurses.
Bei Vorliegen triftiger Gründe kann diese Frist von den Lehrlingsstellen auf maximal sechs Monate verlängert werden.
Das bedeutet,
Zusatzinfo:
Beträge unter Euro 30,00 werden nicht ausbezahlt, werden nicht kumuliert und verbleiben im Förderbudget.
Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch.
Was tun, wenn ich keine Förderung bekomme?
Fall du Fragen oder Probleme haben solltest, du deinen Antrag nicht abgeben darfst oder die Förderung nicht bewilligt wird, melde dich rasch bei uns.
Wir können dich beraten und versuchen dir zu helfen.
Für Lehrlinge aus Ausnahmebetrieben haben wir einen Härtefonds für sozial bedürftige Lehrlinge im Bereich:
Adressen und Formulare: