Gesetzliche Grundlagen zur Berufsausbildung
In Österreich sind einerseits die Grundlagen der beruflichen Bildung im Berufsausbildungsgesetz (BAG) und den dazugehörigen Verordnungen und andererseits im Schulorganisationsgesetz (SchOG) und im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) geregelt.
> Die Lehrpläne der Schulen sind Verordnungen zum SchOG.
> Die Fragen der Gestaltung des Schullebens und der Leistungsbeurteilung sind im SchUG und den Verordnungen geregelt.
> Die Berufsbilder und Prüfungsordnungen der Lehrberufe sind Verordnungen zum BAG.
Lehrausbildung (duale Ausbildung)
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Lehrlingen) finden sich im Berufsausbildungsgesetz (BAG) und den dazugehörigen Verordnungen:
Schulische Ausbildung
Die rechtlichen Regelungen der schulischen Komponente der Berufsausbildung, sowohl für die vollschulische Ausbildung als auch für den schulischen Teil der dualen Berufsausbildung (Berufsschule), findet sich in den Schulgesetzen und den dazugehörigen Verordnungen.
Universitäten und Fachhochschulen (tertiäre Ausbildung)
Im Bereich der Fachhochschulen und Universitäten